Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von

DJ Frank | MobilDisco Starship
Frank Boberach
Schwester-Anna-Straße 2a
55452 Rümmelsheim

E-Mail: info@mobildisco-starship.de
Telefon: +49 176 4798 4318
Steuernummer: 003/807/00533 (Finanzamt Bad Homburg)

 

Auf alle zwischen „DJ Frank | MobilDisco Starship“, Frank Boberach, (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber) geschlossenen Verträge finden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.

1. Vertragsgegenstand und Angebote

Der Auftraggeber engagiert den Auftragnehmer zur musikalischen Umrahmung für eine Veranstaltung. Der genaue Umfang der Dienstleistung wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbart.

2. Honorar

Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer für die in „1. Vertragsgegenstand und Angebote“ genannte Veranstaltung ein vorher vereinbartes Festhonorar. Das Honorar versteht sich ohne Mehrwertsteuer, da der Auftragnehmer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht.

Im Honorar sind enthalten:

  • Discjockey-Dienstleistung des Auftragnehmers
  • Musik- und Lichtanlage (der Größe und dem Ort der Veranstaltung angemessen)
  • Auf- und Abbau der Musik- und Lichtanlage
  • An- und Abfahrt bis 20 Entfernungskilometer bezogen auf die Adresse des Auftragnehmers in Rümmelsheim. Bei größeren Entfernungen wird ab dem 26. Entfernungskilometer 1,00 € pro Entfernungskilometer in Rechnung gestellt.

Die Zahlung des vereinbarten Honorars ist nach Vereinbarung per Banküberweisung oder per Barzahlung vor/während/unmittelbar nach der Veranstaltung an den Auftragnehmer möglich. Scheck- oder Kartenzahlungen sind nicht möglich.

3. Steuern, Abgaben und Gebühren

Eventuell anfallende Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu entrichten. Dem Auftraggeber obliegt die Prüfung, ob die Veranstaltung GEMA-pflichtig ist. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass er mit bei der GEMA lizenzierten digitalen Kopien arbeitet. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten der GEMA, bspw. hier: https://www.gema.de/faq/musiknutzung/

4. Auf- und Abbau der Veranstaltungstechnik

Der Auf- und Abbau der vereinbarten Ton- & Lichttechnik erfolgt direkt vor und unmittelbar nach dem DJ-Einsatz. Hierzu müssen der Veranstaltungsort sowie der kürzeste Transportweg vom/zum Parkplatz für den Auftragnehmer frei zugänglich sein. DJ Frank ist ein kostenloser Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes während der gesamten Veranstaltungsdauer inklusive Auf- und Abbau zur Verfügung zu stellen, auf dem das Kraftfahrzeug für die Dauer der Veranstaltung stehen bleiben kann. Hindernisse für den Transport (Treppen, weite Transportwege etc.) sind dem Auftragnehmer vor Vertragsabschluss mitzuteilen.

5. Pflichten und Rechte des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer sichert an der in „1. Veranstaltungsgegenstand“ genannten Veranstaltung ein pünktliches Erscheinen zu den vereinbarten Zeiten zu.
Auf Wunsch erfolgt die Gestaltung des Musikprogramms, die Moderation und der allgemeine Ablauf der Veranstaltung gemäß vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber. Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein bestimmter Musiktitel verfügbar ist oder vom Auftragnehmer gespielt wird.

Ist keine vorherige Absprache zum Musikprogramm, zur Moderation oder zum allgemeinen Ablauf der Veranstaltung getroffen worden, ist der Auftragnehmer in der Gestaltung und Darbietung seines Programms frei und unterliegt keinen künstlerischen oder technischen Anweisungen des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung bei den Gästen und Besuchern der Veranstaltung.

6. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer zum Transport des Equipments für den Aufbau (60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn) und für den Abbau einen kräftigen, nüchternen und arbeitswilligen Helfer.
Der Auftraggeber stellt für die Musik- und Lichtanlage entweder

  • einen 230V/16A-Stromanschluss mit Schuko-Steckdose (CEE 7/3) oder
  • nach vorheriger Absprache einen 16A-CEE-Anschluss (16A, 5-polig, 400V, 6h, rot)

in Bühnennähe (Abstand zwischen Standort der Diskothek und dem Stromanschluss maximal fünf (5) Meter) zur Verfügung. An diese Stromanschlüsse dürfen keine anderen Verbraucher während der gesamten Veranstaltung (inklusive der Aufbauzeiten) angeschlossen sein. Der Auftraggeber trägt die Stromkosten des Auftragnehmers während der Veranstaltung.

Der Auftraggeber stellt ausreichend Stellfläche (mind. 3,50 m (b) x 1,50 m (t)) für das Equipment (Tisch, Boxen und Lichtstative) sowie einen Stuhl zur Verfügung. Die Tanzfläche befindet sich direkt vor der Diskothek.

Der Auftraggeber sorgt für einen trockenen und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützten Auftrittsort für den Auftragnehmer und das technische Equipment.

Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der unter „1. Veranstaltungsgegenstand“ genannten Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.

Die Lautstärke der Musik legt der Auftraggeber innerhalb der gesetzlich bzw. behördlich zugelassenen Schalldruckwerte während der Veranstaltung fest.

Nichtalkoholische Getränke sind für den Eigenverbrauch des Auftragnehmers und ggf. für dessen Helfer im normalen Umfang frei.

7. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

a. Rücktritt durch den Auftraggeber

Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag werden Stornokosten wie folgt berechnet:

  • Rücktritt bis acht (8) Wochen vor der Veranstaltung: 10 % des vereinbarten Honorars
  • Rücktritt bis vier (4) Wochen vor der Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Honorars
  • Rücktritt bis zwei (2) Wochen vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Honorars
  • Rücktritt bis eine (1) Woche vor der Veranstaltung: 75 % des vereinbarten Honorars
  • Rücktritt weniger als eine (1) Woche vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Honorars

Die Erklärung des Rücktritts durch den Auftraggeber hat in Textform zu erfolgen. Als Zugangszeitpunkt gilt der Zeitpunkt des Zugangs beim Auftragnehmer als vereinbart.

b. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Ein Rücktritt durch den Auftragnehmer ist nur aufgrund wichtiger Gründe wie Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie möglich. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis der Umstände, die zum Ausfall des Auftritts führen, über den Ausfall und die zugrunde liegenden Umstände zu informieren und diese entsprechend zu belegen bspw. bei Krankheit durch ärztliche Bescheinigung.
Der Auftragnehmer wird sich darum bemühen, einen Ersatz für den Auftraggeber zu finden. Sollte kein Ersatz mehr verpflichtet werden können oder verzichtet der Auftraggeber auf eine Ersatzstellung durch den Auftragnehmer, entfällt die Leistungspflicht des Auftragnehmers. Bereits vom Auftraggeber getätigte Honorarzahlungen werden diesem vom Auftragnehmer zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen.

8. Abbruch der Veranstaltung

Wird die Veranstaltung durch höhere Gewalt (z. B. Brand, Unwetter, Erdbeben, Streiks, Geiselnahmen, Kriege, Unruhen, Naturkatastrophen) abgesagt, so werden beide Vertragsparteien von ihren Verpflichtungen freigestellt. Für bereits entstandene Reise- und Hotelkosten bzw. Stornokosten des Auftragnehmers kommt der Auftraggeber auf.
Wird die Veranstaltung aufgrund schlechter Witterung, polizeilicher Anordnung oder Energieproblemen abgebrochen oder das Auftreten des Auftragnehmers durch die vorgenannten Umstände stark beeinträchtigt, so bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Honorar bestehen.

9. Haftung

Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer für alle durch Veranstaltungsteilnehmer an der Ausrüstung oder den Musikdatenträgern vom Auftragnehmer fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.
Für während einer Veranstaltung auftretende Personen- und Sachschäden wird der Auftragnehmer vollständig freigestellt, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Auftragnehmers verursacht wurde.

10. Vertraulichkeitsvereinbarung

Beider Vertragsparteien vereinbaren Stillschweigen über alle in diesem Vertrag geregelten Inhalte und versichern, diese nicht an Dritte weiterzugeben.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.

12. Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Parteien ist Bad Kreuznach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

13. Sonstiges

Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform. Durch diesen Vertrag wird zwischen den Vertragsparteien weder ein Arbeitsverhältnis, noch ein einem Arbeitsverhältnis ähnliches Vertragsverhältnis begründet.

Stand: September 2023

Kontakt

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